Das Beitragsbild unterliegt dem Copyright von Gudrun Waiditschka. Es zeigt den Vollblutaraber-Hengst Jenisseij, geb. 2006 v. WH Justice a.d. Medusa bei der HLP als Stationstest in Marbach im Jahr 2010.
Prüfungsarten
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Hengstbesitzer ihren Hengst eine Hengstleistungsprüfung (HLP) absolvieren zu lassen.
So gibt es zum Beispiel die Möglichkeit, den Hengst die HLP über Rennen, über Distanzritte, über den Turniersport oder als klassischen Stations-Test (wie die Warmblüter) absolvieren zu lassen.
Besonders beliebt bei den arabischen Rassen ist die HLP als Feldtest. Bei dieser Prüfungsform wird der Hengst eigenständig vom Hengsthalter auf die Prüfung vorbereitet und absolviert dann die eigentliche Prüfung an einem Wochenende unter einem vom Hengsthalter gestellten Reiter. Diese Art der Prüfung ist an die Abschlussprüfung des ehemaligen, klassischen 100-Tage-Test (Stationstest) angelehnt, wobei es hierbei einen gravierenden Unterschied zwischen den Feldprüfungen der beiden Zuchtverbände VZAP und ZSAA gibt.
Feldtest und Unterschiede der Zuchtverbände
Für die Prüfung muss der (mindestens 4-jährige) Hengst an einem Wochenende eine Dressuraufgabe, einen Springparcours und eine Geländestrecke jeweils auf A-Niveau absolvieren. Dazu kommt beim VZAP noch ein Jagd-Galopp und beim ZSAA ein Distanzritt über 40 Kilometer. Diese Prüfungsart soll die Vielseitigkeit des Hengstes unter Beweis stellen.
Im Zusammenhang mit der Einführung der ZSAA-Prüfung gab es beim VZAP eine teilweise hitzig geführte Debatte, ob der VZAP den Jagd-Galopp nicht auch durch einen Distanzritt ersetzen sollte. Schließlich liegt der Ausdauer-Sport dem arabischen Pferd und es gibt viele Pferde, die im Distanzsport laufen.
Letztendlich hat sich der VZAP – worüber ich sehr glücklich bin – aus Tierschutzgründen dagegen entschieden. In den letzten Jahren wurde die Prüfung vom VZAP im Rahmen des Projekt Nurmi angeboten.
Tierschutz
Wieso sprechen Tierschutzgründe gegen einen Feldtest mit einem 40-km-Distanzritt?
Der Distanzsport in Deutschland unterliegt dem Reglement des VDD (Verein deutscher Distanzreiter). Dieses Reglement schreibt vor, dass ein Pferd für einen Start auf einem Einführungsritt (Streckenlänge zwischen 25 und 40km) mindestens 5 Jahre alt sein muss und der Zahnwechsel abgeschlossen sein muss.
Nun können bei einer Hengstleistungsprüfung aber auch 4-jährige Hengste antreten. Diese Hengste absolvieren an einem Wochenende mehrere Prüfungen: Dressur, Freispringen, Springen, Geländespringen und dann noch den Jagdgalopp oder den Distanzritt.
Wenn ein Hengst schon älter ist, sehe ich da kein Problem. Für einen 4-jährigen Hengst ist solch ein Wochenende (nicht nur in meinen Augen) aber eine unzumutbare Belastung, wenn die Prüfungsform mit dem Distanzritt gewählt wird. Laut VDD-Reglement ist sie auch unzulässig.
An dieser Stelle setzt sich der ZSAA bewusst über die aus Tierschutzgründen festgelegten Regeln des VDD hinweg, indem 4-jährige Hengste für die Prüfung zugelassen werden.
Häufig höre ich das Argument, dass es sich hierbei ja um eine einmalige Anforderung handelt und dass das ein junger Hengst schon aushalten müsste.
Ich sehe das anders, weil der Hengst ja – neben dem Training für die anderen Disziplinen – auch auf die Strecke vorbereitet werden muss. D.h. zusätzlich um Dressur-, Spring- und Gelände-Training benötigt er lange Ausritte, um seine Ausdauer zu trainieren und u.a. auch seine Verkehrssicherheit garantieren zu können. Es gibt schon einen Grund dafür, dass der VDD Distanzritte grundsätzlich erst ab dem 5. Lebensjahr zulässt.
Fazit
Es gibt unterschiedlichste Möglichkeiten, einen Hengst eine Leistungsprüfung absolvieren zu lassen. So kann jeder Hengstbesitzer für seinen Hengst die passende Prüfungsform aussuchen.
Die Hengstleistungsprüfung als Feldtest mit Distanzritt ist eine fantastische Möglichkeit für arabische Pferde. Allerdings vertrete ich die Überzeugung, dass ein Hengst für diese Prüfungs-Art mindestens 6 Jahre alt sein sollte, damit er seriös auf die Prüfung vorbereitet werden kann und den Anforderungen auch wirklich gewachsen ist. Für einen jüngeren Hengst bin (nicht nur) ich der Meinung, dass diese Prüfungsform nicht Tierschutz-konform ist.