Abstammung – Papiere

Wie im Artikel Körung-Hengsteintragung-Hengstauswahl erläutert, verlangt die WAHO, dass jedes arabische Vollblut auf Wunsch des Besitzers zur Zucht eingetragen werden muss. Dies führt dazu, dass es Menschen gibt, die glauben auch noch nachträglich Papiere für ein Pferd bekommen zu können, wenn die Eltern bekannt sind. Gerade auf der letzten Equitana (2015) hatte der VZAP auffällig viele Besitzer eines arabischen Vollbluts am Stand zu Besuch, die ein besonderes Anliegen hatten: sie hatten ein Pferd ohne Papiere gekauft und der Züchter/Verkäufer hat ihnen zugesichert, dass sie problemlos volle Papiere für dieses Pferd beim Araber-Zuchtverband bekommen könnten. Das ist falsch!

Die Vorgehensweise bei der Zucht arabischer Vollblüter ist wie folgt:

  • Hengste und Stuten müssen beim Verband zur Zucht eingetragen werden. Dafür müssen Hengste spätestens im Jahr der ersten Bedeckung gemustert, bewertet und eingetragen werden. Stuten müssen spätestens im Jahr der ersten Fohlengeburt gemustert, bewertet und eingetragen werden.
  • Für beide Elternteile müssen die Zuchtverbandsbeiträge sowohl für das Bedeckungsjahr als auch für das Geburtsjahr des Fohlens gezahlt werden.
  • Die Bedeckung muss dem Zuchtverband gemeldet werden, dieser schickt dem Züchter dann ein Geburtsmeldeformular.
  • Die Geburt muss dem Zuchtverband gemeldet werden, dieser schickt dann das Musterungsformular und den Chip.
  • Haare müssen dem Fohlen ausgerissen werden und zwecks DNA-Abgleich an das zuständige Labor geschickt werden.
  • Der Chip muss von einem Tierarzt gesetzt werden.
  • Das Fohlen muss – innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt und bei Fuß der Mutter – von einem Zuchtbeauftragten des Verbandes oder von einem Tierarzt gemustert werden und das Formular für den Equidenpass muss ausgefüllt werden. Dabei wird der Chip nochmal kontrolliert.
  • Das Formular muss dann an den Zuchtverband geschickt werden.
  • Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind (DNA-Abgleich, Musterung, Formulare etc.) verschickt der Verband die Rechnung für die Papiere.
  • Nach Bezahlung der Rechnung des Verbandes werden die Papiere dann verschickt.

In der Regel scheitert das Ausstellen der Papiere schon an den nicht-eingetragenen Eltern, an der nicht-gemeldeten Bedeckung bzw. Geburt und an der nicht-erfolgten Musterung des Fohlens. In allen diesen Fällen ist ein nachträgliches Ausstellen von Papieren nicht möglich, auch wenn die Eltern bekannt sind und der DNA-Abgleich diese bestätigt! Das ist keine Schikane des Zuchtverbandes, sondern entspricht den gesetzlichen Regelungen zur Tierzucht in Deutschland und der EU. Es gibt sehr, sehr selten Pferde, bei denen alle Voraussetzungen zutreffen, nur dass der Züchter die Gebühren nicht bezahlt hat. Im Extremfall können das die Verbandsbeiträge für Hengst und Stute sein plus die Gebühren für die Registrierung des Fohlens und die Ausstellung der Papiere. In diesem sehr, sehr seltenen Fall liegen die Papiere u.U. beim Verband und der Pferdebesitzer kann gegen die Übernahme ALLER ausstehenden Kosten (mehrere hundert Euro) die Papiere erhalten. Aber dieser Fall ist die absolute Ausnahme!

Abstammungsüberprüfung

Ebenfalls häufig aufgetreten ist folgende Frage bei Messebesuchern: sie haben einen Vollblutaraber ohne Papiere gekauft und würden gerne wissen, um welches Pferd es sich handelt bzw. wer die Eltern sind. Zu diesem Zweck möchten sie gerne wissen, an welches Labor sie sich wegen der DNA-Analyse wenden können. Leider ist der gedankliche Ansatz falsch! Es ist nach heutigem Stand der Wissenschaft möglich, anhand der DNA festzustellen, ob die angegebenen Eltern korrekt sind. Es ist aber nicht möglich, mit dem vorhandenen Material die Eltern heraus zu suchen! Man muss also einen ganz konkreten Verdacht haben, dann kann das Labor prüfen, ob die Eltern stimmen. Andersherum gibt es keinen Test! Ohne also einen konkreten Hinweis, um welches Pferd es sich handelt, kann eine Antwort auf diese Frage also nicht gefunden werden. Eine andere Möglichkeit besteht eventuell, falls dieses Pferd ursprünglich mal registriert wurde UND 2009 oder später geboren wurde: dann kann die Identität eventuell über den Chip heraus gefunden werden. Seit 2009 müssen nämlich alle neu geborenen Fohlen in Deutschland mit einem Chip vom Zuchtverband versehen werden. Diese Nummer ist dann beim Zuchtverband registriert und somit gibt es dann auch die Möglichkeit die Identität eines Pferdes festzustellen. Wie gesagt: Voraussetzung dafür ist aber, dass dieses Pferd auch tatsächlich beim Zuchtverband registriert wurde!

Fazit:

Wer auf ein Pferd mit Papieren Wert legt, muss beim Kauf darauf achten, dass das Pferd volle Papiere hat. Nachträglich können weder die Eltern ermittelt werden noch können dann noch Papiere ausgestellt werden.